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Taxitarife in Deutschland basieren auf den jeweiligen Taxitarif-Ordnungen der Städte bzw. Landkreise. Demnach definiert jede Taxitarif-Ordnung ihre eigenes Pflichtfahrgebiet, in dem die von ihr vorgegebenen Taxitarife Gültigkeit haben.[1]

In Deutschland existieren aktuell über 590 Taxitarife. Das Land Hessen bildet gegenüber allen anderen Bundesländern eine Ausnahme. Hier definiert jede Stadt bzw. Gemeinde weitestgehend selber ihren Taxitarif.

Einzelnachweise[]

  1. Personenbeförderungsgesetz. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, abgerufen am 12. August 2016.
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