Sowjetunion, Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, Abkürzung UdSSR, bis Ende 1991 der räumlich größte Staat der Erde, in Osteuropa und Asien, einschließlich Wasserflächen 22,4 Mio. km², 284,4 Mio. Einwohner; Hauptstadt Moskau. Staatssprache war Russisch, daneben in den 15 Unionsrepubliken, 20 autonomen Republiken und 8 autonomen Gebieten die jeweiligen Volkssprachen als Amtssprachen.
Verfassung: Die Sowjetunion war ein multinationaler kommunistischer Unionsstaat, der sich als Diktatur des Proletariats verstand und totalitäre Züge unterschiedlicher Ausprägung aufwies. Bereits in der Verfassung von 1936 (vorausgegangen war die Gründungsverfassung von 1924) war die führende Rolle der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) in allen staatlichen und gesellschaftlichen Bereichen und damit ein Einparteiensystem verankert worden, das zum Ausbau eines zentralistisch geführten, bürokratischen Wirtschafts- und Verwaltungssystems führte. Nach der Verfassung von 1977 (mehrfach revidiert, v. a. am 1. 12. 1988, 14. 3. und 26. 12. 1990) fungierte das von seinem Vorsitzenden geleitete Präsidium des Obersten Sowjets als kollektives Staatsoberhaupt. De facto galt jedoch der Generalsekretär der KPdSU als oberster Repräsentant des Staates. 1990 übernahm ein mit weit gehenden Vollmachten ausgestatteter Präsident (auf 5Jahre direkt gewählt) das Amt des Staatsoberhauptes. Höchstes Staats- und Legislativorgan war seit 1989 der Kongress der Volksdeputierten (2250 Mitglieder, auf 5 Jahre gewählt). In seine Kompetenz fielen u. a. Verfassungsänderungen, Grundfragen der Innen- und Außenpolitik, Wahl des Obersten Sowjets. Als ständig tätiges Gesetzgebungs- und Kontrollorgan fungierte der Oberste Sowjet (bis 1989 höchstes Machtorgan), bestehend aus 2 gleichberechtigten Kammern mit je 271 für 5 Jahre gewählten Deputierten (Unions- und Nationalitätensowjet). Ihm oblag u. a. die Ernennung des Kabinetts unter Leitung des Ministerpräsidenten und des Generalstaatsanwalts der Union sowie die Gesetzesauslegung. Die Regierungsgeschäfte lagen beim Ministerrat (bis 1946 Rat der Volkskommissare) unter Vorsitz des Ministerpräsidenten. Mit der Streichung des Führungsanspruchs der KPdSU aus der Verfassung (1990) wurden Voraussetzungen für einen Parteienpluralismus und die Entstehung neuer Parteien geschaffen. Das sowjetische Verfassungsrecht betrachtete die 15 Unionsrepubliken (sozialistische Sowjetrepubliken, SSR) formal als souveräne Staaten (einschließlich des Rechts auf Austritt aus der Union), tatsächlich lag die Kompetenz in fast allen bedeutsamen Belangen bei der Union. Staat und Kirche waren getrennt. Die Verfassung garantierte die Religionsfreiheit und die Freiheit der atheistischen (antireligiösen) Propaganda. Die Religionsfreiheit war auf die Ausübung von religiösen Kulthandlungen beschränkt, die religiöse Unterweisung von Kindern und Jugendlichen ausdrücklich verboten.