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Begründung:

Unbelegte Liste von Sonderkommissionen. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 23:00, 21. Feb. 2015 (CET)


Eine Sonderkommission ist eine Gruppe (Kommission) innerhalb einer Organisation für die Bewältigung einer bestimmten Aufgabe, die mit dem herkömmlichen Personal bzw. mit der bisherigen Organisationsstruktur nicht bewältigt werden kann. Organisatorisch spricht man von einer Besonderen Aufbauorganisation (BAO).

Sonderkommissionen bestehen bei internationalen und supranationalen Organisationen wie der UN, aber auch bei nationalen Organisationen.

Am bekanntesten sind Sonderkommissionen (im Volksmund SoKo) bei der Polizei. Diese meist ad hoc aufgestellte Gruppe wird in der Regel zur Klärung einer bedeutenden Straftat oder eines Vermisstenfalls (insbesondere bei vermissten Kindern) aufgerufen. In Fernsehserien wie SOKO 5113 handelt es sich allerdings meist um ständige Teams. Deswegen wäre der Begriff Ermittlungsgruppe auch hier richtig angewendet. Eine Ermittlungsgruppe (EG) wird als BAO immer für die Abarbeitung eines kriminalpolizeilichen Phänomens aufgestellt. Sie erhält dann eine Nummer, bestehend aus einer für das Jahr fortlaufenden Nummer und dem aktuellen Jahr. Angehängt wird noch das Phänomen in einer Kurzbeschreibung. So beispielsweise für die (hier fiktive) dritte Ermittlungsgruppe im Jahr 2012 mit dem Hintergrund spezieller Diebstähle aus Firmen: EG 312-Tresor- .

Weblinks

Einzelnachweise

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