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Begründung:

Wörterbucheintrag. Nur weil die Rechtsprechung dieses Wort benutzt, wird es nicht zum Begriff. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 22:59, 21. Feb. 2015 (CET)


Selbstnutzer im Sinne des Wohneigentums sind Eigentümer einer Wohnung, welche diese zu eigenen Wohnzwecken nutzen und daher keine Miete zahlen.

Unter Selbstnutzung wird auch die unentgeltliche Überlassung von Wohnraum an Angehörige verstanden. Selbstnutzer in diesem Kontext können geschiedene Ehegatten, Kinder, Eltern oder Geschwister sein.

Der Rechtsbegriff wird auch von der Rechtsprechnung verwendet.[1]

Einzelnachweise[]

  1. BFH-Urteil vom 24. Januar 2008, Az. V R 42/05, BStBl. 2008 II S. 697; Volltext
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