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Der Begriff „'''[[Wikipedia:de:Pädophilie|Pädophilie]] im [[Islam]]'''“, auch ''Islamische Pädophilie'' genannt, bezeichnet unter anderem die Ehe eines männlichen Moslems mit einem minderjährigen Mädchen bzw. einer Jugendlichen. Als Legitimation für diese [[Wikipedia:de:Sexueller Missbrauch|Unzucht]] gilt die Ehe (619–632 n. Chr.) zwischen dem Propheten [[Mohammed]] (570–632 n. Chr.) und einem sechsjährigen Mädchen namens Aisha (613 oder 614–678 n. Chr.), die angeblich erst vollzogen wurde, als es neun Jahre alt war.
 
Der Begriff „'''[[Wikipedia:de:Pädophilie|Pädophilie]] im [[Islam]]'''“, auch ''Islamische Pädophilie'' genannt, bezeichnet unter anderem die Ehe eines männlichen Moslems mit einem minderjährigen Mädchen bzw. einer Jugendlichen. Als Legitimation für diese [[Wikipedia:de:Sexueller Missbrauch|Unzucht]] gilt die Ehe (619–632 n. Chr.) zwischen dem Propheten [[Mohammed]] (570–632 n. Chr.) und einem sechsjährigen Mädchen namens Aisha (613 oder 614–678 n. Chr.), die angeblich erst vollzogen wurde, als es neun Jahre alt war.
   
Bis in die heutige Zeit gilt in manchen islamischen Regionen die Ehe zwischen Mohammed und Aisha als islam-konforme Legitimation für die (Zwangs-)Ehe eines erwachsenen Mannes mit einer Minderjährigen. Aber sie gilt auch als Legitimation für so genannte [[Wikipedia:de:Mutʿa-Ehe|Tagesehen]] (''Mutʿa-Ehe'') im islamischen Raum, also dem gezielten sexuellen Missbrauch von minderjährigen Mädchen „zum Genuss“, bei dem die voreheliche Jungfräulichkeit nicht verletzt werden darf. Sollte diese doch verletzt werden, so hat das Mädchen in späteren Jahren nach islamischen Recht große Probleme.
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Bis in die heutige Zeit gilt in manchen islamischen Regionen die Ehe zwischen Mohammed und Aisha als islam-konforme Legitimation für die (Zwangs-)Ehe eines erwachsenen Mannes mit einer Minderjährigen. Aber sie gilt auch als Legitimation für so genannte [[Wikipedia:de:Mutʿa-Ehe|Tagesehen]] (''Mutʿa-Ehe'') im islamischen Raum, also dem gezielten sexuellen Missbrauch von minderjährigen Mädchen zum so wörtlich „Genuss“, bei dem die voreheliche Jungfräulichkeit nicht verletzt werden darf. Sollte diese doch verletzt werden, so hat das Mädchen in späteren Jahren nach islamischen Recht große Probleme.
 
[[Kategorie:Islamisches Recht]]
 
[[Kategorie:Islamisches Recht]]

Version vom 12. Juli 2020, 12:29 Uhr

Der Begriff „Pädophilie im Islam“, auch Islamische Pädophilie genannt, bezeichnet unter anderem die Ehe eines männlichen Moslems mit einem minderjährigen Mädchen bzw. einer Jugendlichen. Als Legitimation für diese Unzucht gilt die Ehe (619–632 n. Chr.) zwischen dem Propheten Mohammed (570–632 n. Chr.) und einem sechsjährigen Mädchen namens Aisha (613 oder 614–678 n. Chr.), die angeblich erst vollzogen wurde, als es neun Jahre alt war.

Bis in die heutige Zeit gilt in manchen islamischen Regionen die Ehe zwischen Mohammed und Aisha als islam-konforme Legitimation für die (Zwangs-)Ehe eines erwachsenen Mannes mit einer Minderjährigen. Aber sie gilt auch als Legitimation für so genannte Tagesehen (Mutʿa-Ehe) im islamischen Raum, also dem gezielten sexuellen Missbrauch von minderjährigen Mädchen zum so wörtlich „Genuss“, bei dem die voreheliche Jungfräulichkeit nicht verletzt werden darf. Sollte diese doch verletzt werden, so hat das Mädchen in späteren Jahren nach islamischen Recht große Probleme.