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Naturschutz, Erhaltung und Pflege von Natur- oder naturnahen Kulturlandschaften und Naturdenkmalen, von seltenen und in ihrem Bestand gefährdeten Pflanzen- und Tierarten sowie deren Lebensräumen und ihr Schutz. Arten von Schutzgebieten: 1) Naturschutzgebiete dienen dem Schutz von Natur und Landschaft und von wild lebenden Pflanzen- und Tierarten. 2) Nationalparks sollen vornehmlich einen möglichst artenreichen heimischen Tier- und Pflanzenbestand sichern. 3) Landschaftsschutzgebiete genießen weniger Schutz als Naturschutzgebiete, z. B. ist landwirtschaftliche Nutzung im bisherigen Umfang erlaubt. 4) Naturparks dienen v. a. der Erholung und dem Fremdenverkehr. Alte Bäume, Gehölzzonen, Quellen, Felsen werden als Naturdenkmal ausgewiesen. Seit 1976 werden im Rahmen des UNESCO-Programms MAB Biosphärenreservate anerkannt. Diese großflächigen Schutzgebiete sind Natur- und wertvolle Kulturlandschaften, deren Ökosysteme erhalten werden sollen. Grundlage des deutschen Naturschutzrechts bildet das Bundesnaturschutzgesetz vom 25. 3. 2002, das als Rahmengesetz durch Landesrecht konkretisiert wird.

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