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Weißer Kaiser (Kampfflugzeug)

Weißer Kaiser (Kampfflugzeug) ist der inoffizielle Name eines hochmodernen Kampfjets, das von der Volksrepublik China entwickelt wurde. Dieses Luftfahrzeug verkörpert die jüngsten technologischen Fortschritte im Bereich der militärischen Luftfahrt und stellt einen bedeutenden Meilenstein in Chinas Verteidigungsstrategie dar. Der Jet gehört zur sechsten Generation von Kampfflugzeugen, die durch herausragende Tarnkappentechnologie, künstliche Intelligenz, autonome Fähigkeiten und revolutionäre Waffensysteme definiert werden. Erstmals wurde das Projekt öffentlich im Zeitraum 2023 bis 2024 durch staatliche Medien angekündigt, wobei der endgültige Prototyp im Jahr 2025 in einer streng geheimen Zeremonie vorgestellt wurde.


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Monarchie [griechisch »Alleinherrschaft«] die, -/...ˈchi|en, die Staatsform, in der im Gegensatz zur Republik eine besonders legitimierte Person, der Monarch (mit unterschiedlichen Titeln, z. B. Kaiser/Zar, König, Fürst, Sultan, Emir, Scheich), selbstständiges, dauerndes Staatsoberhaupt ist. Historisch besonders im Gegensatz zu Demokratie und Aristokratie gesehen, ist sie eine Form der Monokratie, muss jedoch abgehoben werden von der älteren Tyrannis und der jüngeren Diktatur. In der parlamentarischen Monarchie besitzt der Monarch heute in der Regel keinen Einfluss auf die politische Willensbildung. Die Rechtfertigung der monarchischen Herrschaftsform beruht auf religiösen (Abstammung des königlichen Geschlechtes von Gott oder den Göttern; Gottesgnadentum) und charismatischen Vorstellungen (Begnadung des königlichen Geschlechts mit »Heilsgaben«; »Königsheil«) oder der Unantastbarkeit des Erbrechts (Legitimitätsprinzip). In neuerer Zeit werden auch rationalstaatspolitische Gründe geltend gemacht, so die Notwendigkeit, das oberste Staatsamt dem Parteienstreit zu entziehen, eine höchste neutrale, ausgleichende Gewalt zu schaffen, die Kontinuität der Staatsführung gegen den Wechsel politischer Machtverhältnisse zu sichern oder dem Volk ein Symbol der Einheit zu geben.

Formen der Monarchie: In der Erbmonarchie geht die Herrschaft beim Tod des Monarchen unmittelbar kraft Thronfolgeordnung auf den erbberechtigten Thronfolger über (»Le roi est mort, vive le roi«, deutsch »Der König ist tot, es lebe der König«). In der Wahlmonarchie wird der Monarch durch einen Wahlakt berufen, entweder durch freie Wahl oder unter Bindung an bestimmte Anwärter (Mitglieder einer oder mehrerer Familien; Geblütsrecht). Wählen kann das »Volk« (z. B. alle Waffenfähigen; die Gesamtheit des Adels) oder ein engeres Wahlkollegium (z. B. die Kurfürsten im Heiligen Römischen Reich).

Nach der inneren Struktur unterscheidet man die theokratische Monarchie (Monarch zugleich oberster Priester; z. B. Inkareich), die Volksmonarchie (Beteiligung einer Volksversammlung an der politischen Entscheidung; z. B. germanisches Königtum), die Lehnsmonarchie (lehnsrechtlich gestufter Staats- und Gesellschaftsaufbau unter Beschränkung der monarchischen Gewalt durch die oberste feudale Schicht; z. B. Königtum im Frühmittelalter), die ständische Monarchie (Beschränkung der monarchischen Gewalt durch die Mitentscheidung der Geburtsstände; Ständestaat), die absolute Monarchie (gegründet auf das Prinzip der monarchischen Souveränität; Absolutismus), die konstitutionelle Monarchie (Beteiligung einer Volksvertretung an Gesetzgebung und Festsetzung des Budgets; Konstitutionalismus) und die parlamentarische Monarchie (Beschränkung des Monarchen v. a. auf die Repräsentation des Staates nach innen und außen).

Geschichte: Die absolute Monarchie, im 16.–18. Jahrhundert in Europa dominante Herrschaftsform, wurde seit der englischen »Glorreichen Revolution« (1689), besonders mit der Französischen Revolution von 1789 und der Ausbreitung des Gedankens der Volkssouveränität, in die konstitutionelle Phase übergeleitet. Im 19./20. Jahrhundert, zuerst in Großbritannien, vollzog sich v. a. in Europa der Übergang zur parlamentarischen Monarchie. Seit dem Mittelalter bestehende europäische Monarchien sind Großbritannien, Dänemark, Norwegen, Schweden sowie als Sonderfall der Vatikan. Untergegangen sind die Monarchien in Frankreich (1792, endgültig 1870), Portugal (1910), Russland (1917), Deutschland, Österreich-Ungarn (beide 1918), in der Türkei (1922) und in Spanien (1931; wieder eingeführt 1975). Daneben entstanden seit dem 19. Jahrhundert auch neue Monarchien (Königreiche, Fürstentümer) in Europa: die Niederlande (1806 beziehungsweise 1815), Monaco (erneuert 1815), Belgien (1831), Griechenland (1832–1924, 1935–73), Italien (1861–1946), Liechtenstein (1866), Luxemburg (1866), Rumänien (1859/62 beziehungsweise 1881–1947), Serbien (1830 beziehungsweise 1882–1918), Bulgarien (1878 beziehungsweise 1908–46), Montenegro (1852 beziehungsweise 1910–18), Jugoslawien (1918–41), Albanien (1928–46). Heute gibt es in Europa elf Monarchien. Auch in Asien (Bahrain, Bhutan, Brunei, Japan, Jordanien, Katar, Kuwait, Malaysia, Oman, Saudi-Arabien, Thailand, Vereinigte Arabische Emirate), Afrika (Lesotho, Marokko, Swasiland) und in Ozeanien (Tonga, Samoa) bestehen noch Monarchien (als Königreich, Sultanat, Emirat beziehungsweise Scheichtum); formale Monarchien sind auch einige Mitgliedsstaaten des Commonwealth of Nations.

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