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== Situation in Österreich ==
 
== Situation in Österreich ==
Historisch gesehen, gab es in [[KAisertumÖsterreich]] einen [[k.k.]] Militäranwalt.<ref>[http://www.ipac.bka.gv.at/katalog/ssk/m001/z012/h039/k0113810.pdf Namensverzeichnis] abgerufen am 8. Oktober 2015</ref>
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Historisch gesehen, gab es in [[KaisertumÖsterreich]] einen [[k.k.]] Militäranwalt.<ref>[http://www.ipac.bka.gv.at/katalog/ssk/m001/z012/h039/k0113810.pdf Namensverzeichnis] abgerufen am 8. Oktober 2015</ref>
   
 
== Einzelnachweise ==
 
== Einzelnachweise ==

Version vom 8. Oktober 2015, 18:58 Uhr

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Vorlage:Staatslastig Ein Militäranwalt ist ein militärisch geschulter Rechts- oder Staatsanwalt, der bei Prozessen vor Militärgerichten tätig ist.

Situation in Deutschland

Im Deutschen Reich waren Militäranwälte Militärbeamte, die dem Reichsmilitärgericht zugeordnet waren. Es gab einen Obermilitäranwalt und einen oder mehrere Militäranwälte. Zu diesen Ämtern konnten nur Personen ernannt werden, die zum Richteramt befähigt waren.

Situation in der Schweiz

Militärgerichte erstellen regelmäßig eine Liste der amtlichen Verteidiger (Art. 99Vorlage:Art./Wartung/ch-Suche Abs. 3 MStP); wobei es keine besonderen Militäranwälte gibt. Armeeangehörige, die über ein kantonales Anwaltspatent und im Anwaltsregister eingetragen ist, werden eingesetzt (Art. 99Vorlage:Art./Wartung/ch-Suche Abs. 2 MStP).

Situation in Österreich

Historisch gesehen, gab es in KaisertumÖsterreich einen k.k. Militäranwalt.[1]

Einzelnachweise

  1. Namensverzeichnis abgerufen am 8. Oktober 2015
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