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Version vom 8. Oktober 2015, 18:58 Uhr
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Vorlage:Staatslastig Ein Militäranwalt ist ein militärisch geschulter Rechts- oder Staatsanwalt, der bei Prozessen vor Militärgerichten tätig ist.
Situation in Deutschland
Im Deutschen Reich waren Militäranwälte Militärbeamte, die dem Reichsmilitärgericht zugeordnet waren. Es gab einen Obermilitäranwalt und einen oder mehrere Militäranwälte. Zu diesen Ämtern konnten nur Personen ernannt werden, die zum Richteramt befähigt waren.
Situation in der Schweiz
Militärgerichte erstellen regelmäßig eine Liste der amtlichen Verteidiger (Art. 99 Abs. 3 MStP); wobei es keine besonderen Militäranwälte gibt. Armeeangehörige, die über ein kantonales Anwaltspatent und im Anwaltsregister eingetragen ist, werden eingesetzt (Art. 99 Abs. 2 MStP).
Situation in Österreich
Historisch gesehen, gab es in KaisertumÖsterreich einen k.k. Militäranwalt.[1]
Einzelnachweise
- ↑ Namensverzeichnis abgerufen am 8. Oktober 2015
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