Kriegsverbrechen, Verbrechen, die unter Verletzung des ↑Kriegsrechts begangen werden, z. B. Ermordung und Misshandlung von Kriegsgefangenen, Verschleppung von Zivilpersonen. Die K. sind regelmäßig nach dem allg. oder militär. Strafrecht der einzelnen Staaten strafbar. Aufgrund des Londoner Abkommens vom 8. 8. 1945 zur Aburteilung dt. K. fanden in Nürnberg versch. Kriegsverbrecherprozesse statt (↑Nürnberger Prozesse). Die Anklage stützte sich auf Verbrechen gegen den Frieden, auf K. und auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Auch in Japan wurde nach dem ↑Zweiten Weltkrieg 1946–48 ein Kriegsverbrecherprozess des Internat. Militärgerichtshofs für den Fernen Osten gegen 25 Hauptangeklagte durchgeführt. Zur Verfolgung von K. im ehem. Jugoslawien und in Ruanda richtete die UNO 1993 bzw. 1994 Kriegsverbrechertribunale ein (Haager Tribunal, Ruanda-Tribunal). Als erstes ständiges internat. Gericht zur Verfolgung u. a. von K. wurde der Internationale Strafgerichtshof gegr. Nach dt. Recht sind K. gemäß §§ 812 VStGB mit Freiheitsstrafe bedroht.
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Kriegsverbrechen
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