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Krankenfahrzeug kann die umgangssprachliche oder fallweise auch amtliche Bezeichnung für folgende Objekte sein:

  • ein Straßenfahrzeug zum Transport von kranken, behinderten oder verletzten Personen, siehe
  • Krankenkraftwagen /Krankenwagen (Begriffsklärungsseite)
    • Krankentransportwagen
    • Behindertentransportkraftwagen
    • Rettungswagen
    • Infektionsrettungswagen
    • Intensivtransportwagen
    • Notfallkrankenwagen
    • Baby-Notarztwagen

Krankenfahrstuhl oder auch Krankenfahrzeug kann die umgangssprachliche oder fallweise auch amtliche Bezeichnung für folgende Objekte sein:

  • ein Straßenfahrzeug zum Selbstfahren für körperbehinderte Personen, siehe Duo (Krankenfahrzeug)
  • Leichtkraftfahrzeuge mit gedrosselter Höchstgeschwindigkeit (25 km/h) für körperbehinderte Personen, siehe auch Mopedauto (Österreich)
  • einsitzige Elektromobil (Scooter) für ältere oder gehbehinderte Personen
  • Transportgeräte zum Transfer kranker Personen in Heimen und Krankenhäusern
  • einen Terminus zur Bezeichnung von Rollstühlen in der Sozialgesetzgebung von Deutschland (im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung , Produktgruppe 18), Österreich und der Schweiz sowie in der deutschen Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
  • Treppenlifter bzw. Treppenschrägaufzüge
  • einen Terminus zur Bezeichnung von Fahrzeugen mit Treppensteigeinrichtungen im deutschen Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (Produktgruppe 18.65)
  • ein Objekt in der Versicherungswirtschaft zur „Krankenfahrstuhl-Versicherung“, alternativ auch in der „Mopedversicherung“
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