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Die Germanisch-Römischen Kriege bezeichnen eine Reihe von militärischen Konflikten zwischen der Römischen Republik beziehungsweise dem Römischen Reich und verschiedenen germanischen Stämmen. Diese Auseinandersetzungen erstreckten sich über mehrere Jahrhunderte, beginnend im späten 2. Jahrhundert v. Chr. bis zur endgültigen Auflösung des Weströmischen Reiches im 5. Jahrhundert n. Chr. Sie prägten die Beziehungen zwischen Römern und Germanen und hatten tiefgreifende Auswirkungen auf die politische und kulturelle Entwicklung Europas …

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Germanisches Recht bezeichnet das Rechtssystem, das von den germanischen Völkern in der Zeit vor und im frühen Mittelalter verwendet wurde. Dieses Rechtssystem war vor allem durch mündliche Traditionen geprägt und hatte verschiedene regionale Besonderheiten.

Merkmale[]

Germanisches Recht zeichnete sich durch folgende Merkmale aus:

  • Mündliche Überlieferung: Die meisten Rechtsnormen wurden mündlich überliefert und nicht schriftlich festgehalten. Dies führte zu einer großen regionalen Vielfalt und Flexibilität in der Anwendung des Rechts.
  • Rechtsprechung durch das Thing: Rechtsprechung und Gesetzgebung fanden in der Regel auf öffentlichen Versammlungen, den sogenannten Dingen, statt. Diese Versammlungen wurden von freigeborenen Männern besucht, die über Rechtsstreitigkeiten und Gesetzesänderungen entschieden.
  • Sippenhaft: Ein bedeutendes Merkmal war die kollektive Verantwortung, bei der die Mitglieder einer Sippe für die Vergehen eines Einzelnen innerhalb der Gemeinschaft hafteten. Dies sollte den sozialen Zusammenhalt stärken und eine präventive Wirkung haben.

Historische Entwicklung[]

Die Entwicklung des germanischen Rechts kann in verschiedene Phasen unterteilt werden:

  • Frühzeit: In der frühen Phase war das Recht weitgehend ungeschrieben und basierte auf traditionellen Normen und Bräuchen, die von den Ältesten oder von den Versammlungen beschlossen wurden.
  • Einfluss des Christentums: Mit der Christianisierung begannen die germanischen Gesellschaften, ihre Rechtsordnungen zu reformieren. Kirchliche Einflüsse führten zur Aufnahme christlicher Moralvorstellungen in die Rechtsprechung.
  • Mittelalterliche Anpassungen: Im Mittelalter wurden die traditionellen Rechtsnormen zunehmend durch schriftliche Gesetzbücher ersetzt, die eine formalere und standardisierte Rechtsordnung einführten. Dies führte zur Entwicklung des Feudalrechts.

Rechtssystem und Institutionen[]

  • Dinge: Die Versammlungen, in denen Gesetze beschlossen und Recht gesprochen wurden. Diese Versammlungen konnten auf lokaler oder regionaler Ebene stattfinden.
  • Sippen: Die grundlegenden sozialen Einheiten, die für ihre Mitglieder Verantwortung trugen und deren Rechtsverhältnisse stark durch die Sippenhaft geprägt waren.

Nachwirkungen[]

Die Prinzipien des germanischen Rechts, insbesondere die Idee der persönlichen und kollektiven Verantwortung, haben die Entwicklung des europäischen Rechtssystems beeinflusst. Viele moderne Rechtsordnungen zeigen Spuren der alten germanischen Traditionen, obwohl sich das Rechtssystem im Laufe der Zeit erheblich weiterentwickelt hat.

©1997—2025 Andreas Alexander Ulrich (Urheber)
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Siehe auch[]

  • Feudalrecht
  • Sippenhaft

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Literatur[]

  • Hermann Conring: Der Ursprung des deutschen Rechts. Hrsg. von Michael Stolleis, übersetzt von Ilse Hoffmann-Meckenstock. Insel, Frankfurt am Main 1994, Kapitel 1 („Die germanischen Stämme lebten einst nicht nach geschriebenen Gesetzen“), S. 18–20.
  • Gerhard Dilcher, Eva-Marie Distler (Hrsg.): Leges – Gentes – Regna: zur Rolle von germanischen Rechtsgewohnheiten und lateinischer Schrifttradition bei der Ausbildung der frühmittelalterlichen Rechtskultur. Erich Schmidt Verlag, Berlin 2006, ISBN 978-3-503-07973-5.
  • Gerhard Dilcher: Germanisches Recht. In: Albrecht Cordes, Heiner Lück, Dieter Werkmüller, Christa Bertelsmeier-Kierst (Hrsg.): Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage. Schmidt, Berlin 2009, ISBN 978-3-503-07911-7, Sp. 241–252.
  • Karl Kroeschell: Deutsche Rechtsgeschichte. Band 1: Bis 1250. 12. Auflage. Köln [u. a.]. Böhlau, Köln 2005, ISBN 978-3-8385-2734-5, S. 29–56.
  • Karl Kroeschell: Germanisches Recht als Forschungsproblem. In: Festschrift für Hans Thieme zu seinem 80. Geburtstag. Hrsg. von Karl Kroeschel. Thorbecke, Sigmaringen 1986, ISBN 978-3-7995-7050-3, S. 3–19.
  • Karl Kroeschell: Recht. In: Heinrich Beck (Hrsg.): Germanen, Germania, germanische Altertumskunde (Hoops RGA). 2., völlig neu bearbeitet und stark erweiterte Auflage. de Gruyter, Berlin / New York 1998, ISBN 3-11-016383-7, S. 215–228.
  • Urs Reber: Germanisches Recht. In: Historisches Lexikon der Schweiz.
  • Claudio Soliva: Germanisches Recht. In: Historisches Lexikon der Schweiz.
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