Europarat, englisch Council of Europe [ˈkaʊnsl ɔf ˈjʊərəp], französisch Conseil de l'Europe [kɔ̃ˈsεj dəløˈrɔp], eine Organisation europäischer Staaten auf völkerrechtlicher Grundlage; Sitz: Straßburg. Sie wurde durch private Initiativen wie die von R. N. Graf von Coudenhove-Kalergi, namentlich durch die Entschließungen des Kongresses der Europäischen Unionsbewegungen in Den Haag (7.–10. 5. 1948), angeregt. Die von einer Zehn-Staaten-Konferenz in London ausgearbeitete Satzung vom 5. 5. 1949 sieht eine allgemeine Zusammenarbeit gleichgesinnter Mitgliedstaaten zur Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts vor, schließt aber militärische Fragen von der Zuständigkeit aus.
Der Europarat ist eine heute 47 Staaten umfassende europäische internationale Organisation. Sie dient als Forum für Debatten über allgemeine europäische Fragen.
Aufgaben: Zu den zentralen Aufgaben des Europarats gehören der Schutz und die Fortentwicklung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten. Er setzt sich für die Freiheit der Meinungsäußerung und der Medien sowie für die Versammlungsfreiheit ein und engagiert sich für die Gleichstellung und den Schutz von Minderheiten. Seine Mitgliedstaaten unterstützt er bei der Bekämpfung von Korruption und Terrorismus sowie bei der Durchführung erforderlicher Justizreformen. Er arbeitet eng mit der Europäischen Union, deren Mitgliedstaaten alle dem Europarat angehören, zusammen und kooperiert mit der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa ebenso wie mit den Vereinten Nationen.
Mitglieder: Gründungsmitglieder sind Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen und Schweden. Im Lauf der Zeit traten Griechenland (1949), die Türkei und Island (1950), die Bundesrepublik Deutschland (Vollmitglied seit 1951), Österreich (1956), Zypern (1961), die Schweiz (1963), Malta (1965), Portugal (1976), Spanien (1977) und Liechtenstein (1978) bei. Nach dem Beitritt von San Marino (1988), Finnland (1989), Ungarn (1990), Polen (1991), der ČSFR (1991; 1993 deren Nachfolgestaaten Tschechische Republik und Slowakische Republik), Bulgarien (1992), Estland, Litauen, Slowenien, Rumänien (1993), Andorra (1994), Albanien, Lettland, Mazedonien, Moldawien, Ukraine (1995), Russland, Kroatien (1996), Georgien (1999), Armenien, Aserbaidschan (2001), Bosnien und Herzegowina (2002), Serbien (2003), Monaco (2004), Montenegro (2007) gehören dem Europarat 47 Mitglieder an. Beobachterstatus im Ministerkomitee besitzen der Vatikan (seit 1970), Japan, Kanada und die USA (alle drei seit 1996) sowie Mexiko (seit 1999); Beobachter aus nationalen Parlamenten bei der Parlamentarischen Versammlung stellen Israel, Kanada und Mexiko.
Organe und Institutionen: Organe des Europarats sind das Ministerkomitee und die Parlamentarische Versammlung. Das Ministerkomitee setzt sich aus den Außenministern der Mitgliedstaaten und deren Vertreter zusammen, die Parlamentarische Versammlung (auch Beratende Versammlung) aus den von den nationalen Parlamenten entsandten Abgeordneten, deren Zahl sich nach der Größe der einzelnen Mitgliedstaaten richtet. Das Ministerkomitee ist das Entscheidungsorgan des Europarats, während die Parlamentarische Versammlung über alle Belange aus dem Zuständigkeitsbereich des Europarats berät und ihre Beschlüsse als Empfehlung an das Ministerkomitee weitergibt. Sie ist nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Parlament der Europäischen Union, deren Abgeordnete in den Mitgliedstaaten direkt gewählt werden. Die Parlamentarische Versammlung wählt den Generalsekretär, den Menschenrechtskommissar und die Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Sie verfügt über Ausschüsse, die bei der Prüfung aktueller Fragen eine wesentliche Rolle spielen. Der für fünf Jahre gewählte Generalsekretär ist dafür zuständig, den Europarat zu repräsentieren sowie dessen Aktivitäten zu koordinieren und zu leiten. Seit 2009 hat T. Jagland dieses Amt inne. Institutionen des Europarats sind der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der Kommissar für Menschenrechte, der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas sowie die Konferenz der Internationalen Nichtregierungsorganisationen (INGOs). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte garantiert als ständige justizielle Einrichtung für alle Europäer die in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Rechte. An ihn können sich Staaten und Einzelpersonen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit wenden. Der Kommissar für Menschenrechte ist eine unabhängige Institution. Neben dem Schutz der Menschrechte in den Mitgliedstaaten zählt die Präventionsarbeit zu seinen zentralen Aufgaben. Der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas bietet für die gewählten Vertreter ein Forum der Diskussion und des Erfahrungsaustauschs. Er fördert die demokratische Selbstverwaltung und beobachtet auf lokaler Ebene Wahlen. Die Konferenz der INGOs repräsentiert die Zivilgesellschaft im Europarat.
Arbeitsweise: Der Europarat erlässt keine unmittelbar geltenden Rechtsakte; seine Organe äußern sich in der Form von Entschließungen und Empfehlungen. Er ist ein Forum für Debatten über allgemeine europäische Fragen. In seinem Rahmen werden zwischenstaatliche, völkerrechtlich verbindliche Abkommen abgeschlossen, die oft der Rechtsvereinheitlichung dienen; die herausragendsten Abkommen sind: die Europäische Menschenrechtskonvention vom 4. 11. 1950, das Europäische Fürsorgeabkommen vom 11. 12. 1953 zur Gleichbehandlung der Staatsangehörigen der Vertragsstaaten in der Fürsorgegesetzgebung, das Europäische Niederlassungsabkommen vom 13. 12. 1955, insbesondere zur Gewährleistung von Freizügigkeit, das Europäische Auslieferungsübereinkommen vom 13. 12. 1957 zur einheitlichen Regelung der Auslieferung von Straftätern, das Europäische Rechtshilfeabkommen in Strafsachen vom 20. 4. 1959, die Europäische Sozialcharta vom 18. 10. 1961, das Europäische Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus vom 27. 1. 1977, das Europäische Datenschutzabkommen vom 28. 1. 1981, die Konvention gegen Folter und entwürdigende Behandlung vom 26. 11. 1987, die Konvention über grenzüberschreitendes Fernsehen vom 5. 5. 1989, die Charta zum Schutz der Regional- und Minderheitensprachen vom 5. 11. 1992, die Konvention zum Schutz von Minderheiten vom 1. 2. 1995, die Bioethik-Konvention vom 4. 4. 1997, die Konventionen über strafrechtliche und zivilrechtliche Aspekte der Korruption vom 27. 1. bzw. 4. 11. 1999, das Übereinkommen über Computerkriminalität vom 23. 11. 2001, die Konvention zur Bekämpfung des Menschenhandels vom 16. 5. 2005, das Übereinkommen zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch vom 25. 10 2007 und das Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vom 11. 5. 2011. – Symbol des Europarats ist seit dem 8. 12. 1955 die Europaflagge, die zwölf kreisförmig angeordnete goldene Sterne auf azurblauem Grund zeigt.
Werke
Weiterführende Literatur:
50 Jahre Europarat, hg. v. U. Holtz (2000);
D. Huber: Ein historisches Jahrzehnt. Der Europarat 1989–1999 (2001);
K. Brummer: Der Europarat. Eine Einführung (2008);
W. Hummer: Österreich im Europarat 1956–2006. 2 Teilbde. (2008);
Menschenrechte u. Volkssouveränität in Europa. Gerichte als Vormund der Demokratie?, hg. v. G. Haller u. a. (2011);
O. Melzer: Der Europarat u. Russland 1992–2006. Demokratieförderung in Russland (2012);
50 Jahre Engagement der Schweiz im Europarat 1963–2013. Die Schweiz als Akteur oder Zaungast der europäischen Integration?, hg. v. B. Altermatt u. G. Casasus (2013);
A. Gawrich: Demokratieförderung in Europarat und OSZE. No carrots and no sticks (2013).