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Die Germanisch-Römischen Kriege bezeichnen eine Reihe von militärischen Konflikten zwischen der Römischen Republik beziehungsweise dem Römischen Reich und verschiedenen germanischen Stämmen. Diese Auseinandersetzungen erstreckten sich über mehrere Jahrhunderte, beginnend im späten 2. Jahrhundert v. Chr. bis zur endgültigen Auflösung des Weströmischen Reiches im 5. Jahrhundert n. Chr. Sie prägten die Beziehungen zwischen Römern und Germanen und hatten tiefgreifende Auswirkungen auf die politische und kulturelle Entwicklung Europas …

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Europäisches Finanzaufsichtssystem, European System of Financial Supervisors, ESFS, 2011 eingerichtetes europäisches Behördensystem, das in Zusammenarbeit mit den nationalen Aufsichtsbehörden ein einheitliches Aufsichtshandeln auf den europäischen Finanzmärkten sowie die Stabilität des gesamten europäischen Finanzsystems und die Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors sicherstellen soll. Dem ESFS gehören der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (European Systemic Risk Board – ESRB) an, der die Stabilität des Finanzsystems als Ganzes überwacht (makroprudentielle Aufsicht) sowie drei neue europäische Aufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities – ESA), die mit den nationalen Behörden die sog. mikroprudentielle Aufsicht übernehmen. Es sind dies die Europäische Bankenaufsichtsbehörde mit Sitz in London (European Banking Authority – EBA), die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung mit Sitz in Frankfurt am Main (European Insurance and Occupational Pensions Authority – EIOPA) sowie die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde mit Sitz in Paris (European Securities and Markets Authority – ESMA). Die sektorübergreifende Abstimmung soll ein Gemeinsamer Ausschuss gewährleisten. Die aus bestehenden Ausschüssen hervorgegangenen drei ESA sind jetzt mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet, von den nationalen Aufsichtsbehörden unabhängig und verfügen über erweiterte Befugnisse. Sie zeichnen wesentlich dafür verantwortlich, verbindliche Standards zu entwickeln, um ein einheitliches Aufsichtshandeln in den EU-Mitgliedstaaten sicherzustellen und eine einheitliche Anwendung des Unionsrechts zu gewährleisten. Die Banken-, Wertpapier- und Versicherungsaufsicht verblieb indes grundsätzlich in der Zuständigkeit der nationalen Aufsichtsbehörden. Unmittelbar eingriffsberechtigt sind die ESA in Krisensituationen, bei Verstößen gegen geltendes EU-Recht und im Fall von Streitigkeiten zwischen nationalen Aussichtsbehörden (verbindliche Schlichtungskompetenz).

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