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Die Germanisch-Römischen Kriege bezeichnen eine Reihe von militärischen Konflikten zwischen der Römischen Republik beziehungsweise dem Römischen Reich und verschiedenen germanischen Stämmen. Diese Auseinandersetzungen erstreckten sich über mehrere Jahrhunderte, beginnend im späten 2. Jahrhundert v. Chr. bis zur endgültigen Auflösung des Weströmischen Reiches im 5. Jahrhundert n. Chr. Sie prägten die Beziehungen zwischen Römern und Germanen und hatten tiefgreifende Auswirkungen auf die politische und kulturelle Entwicklung Europas …

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Europäischer Wirtschaftsraum, Abkürzung EWR, die zwischen den Mitgliedsstaaten von EU und EFTA vertraglich vereinbarte Integration der beiden Zusammenschlüsse zur Schaffung eines großen europäischen Binnenmarkts. Der EWR setzt sich zusammen aus 30 europäischen Ländern: den (seit 1. 7. 2013) 28 EU-Staaten und den drei EFTA-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein (seit 1. 5. 1995); die Schweiz als vierter EFTA-Staat gehört nicht zum EWR. Das am 2. 5. 1992 in Porto unterzeichnete Abkommen trat erst am 1. 1. 1994 in Kraft, nachdem die Schweiz ihre Teilnahme durch Referendum vom 6. 12. 1992 abgelehnt und damit umfangreiche Anpassungen am ursprünglichen Vertragswerk in Form eines Zusatzprotokolls erforderlich gemacht hatte.

Wesentliche Funktionen: Durch den Vertrag gelten auch für die EFTA-Mitglieder die vier Grundfreiheiten des Europäischen Binnenmarktes, darüber hinaus besteht eine enge Zusammenarbeit in den Bereichen Wissenschaft, Bildung, Umwelt, Verbraucher- und Sozialpolitik. Ausnahmen beziehungsweise Abweichungen vom Europäischen Binnenmarkt gibt es in den Bereichen Landwirtschaft, Regionalpolitik und Außenhandelsbeziehungen. Der EWR ist keine Zollunion, sondern eine Freihandelszone für Waren mit Ursprung in den Vertragsstaaten; d. h., Waren aus oder für Drittstaaten müssen verzollt werden. Auch fehlen im EWR-Abkommen Bestimmungen über eine politische Integration, eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie eine Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres, wie sie der EU-Vertrag vorsieht.

Organe: Der EWR-Rat, bestehend aus den Mitgliedern des Rates der EU, dem Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (als Vertreter der Mitglieder der Europäischen Kommission) und je einem Vertreter der Regierungen der beteiligten EFTA-Staaten, gibt die politischen Impulse für die Realisierung des Abkommens. Der Gemeinsame (Gemischte) EWR-Ausschuss, dem Repräsentanten beider Vertragsparteien angehören, ist das ausführende Organ. Der Gemeinsame Parlamentarische Ausschuss (12 Mitglieder des Europäischen Parlaments und 12 Mitglieder der nationalen Parlamente der beteiligten EFTA-Staaten) kann Stellungnahmen und Entschließungen erarbeiten.

Durch die Erweiterung der EU auf mittlerweile 28 Mitglieder wird der EWR wirtschaftlich stark von der EU dominiert. Um das Hauptziel des EWR-Abkommens (Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen und Freizügigkeit) zu erreichen, übernahmen die EFTA-Vertragsparteien bis auf Ausnahmeregelungen das EG- bzw. (seit 1. 12. 2009) EU-Recht.

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