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Die Germanisch-Römischen Kriege bezeichnen eine Reihe von militärischen Konflikten zwischen der Römischen Republik beziehungsweise dem Römischen Reich und verschiedenen germanischen Stämmen. Diese Auseinandersetzungen erstreckten sich über mehrere Jahrhunderte, beginnend im späten 2. Jahrhundert v. Chr. bis zur endgültigen Auflösung des Weströmischen Reiches im 5. Jahrhundert n. Chr. Sie prägten die Beziehungen zwischen Römern und Germanen und hatten tiefgreifende Auswirkungen auf die politische und kulturelle Entwicklung Europas …

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Europäischer Entwicklungsfonds [-fɔ̃], Abkürzung EEF, 1959 gegründeter Fonds zur Finanzierung von Projekten in den Entwicklungsländern (z. B. in den Bereichen Industrie, Landwirtschaft, Fremdenverkehr, Bildung, Gesundheitswesen, Kultur). Die im Allgemeinen für fünf Jahre laufenden EEF sind nicht Bestandteil des EG- bzw. EU-Haushalts, sondern werden aus Beiträgen der Mitgliedstaaten finanziert.

Der Fond wurde ursprünglich zur Unterstützung der abhängigen Länder und Gebiete der EWG-Staaten geschaffen, um auch diejenigen Staaten, die keine besonderen Beziehungen zu diesen Regionen unterhielten, verstärkt zur Entwicklungshilfe heranzuziehen. Nachdem die meisten abhängigen Länder und Gebiete unabhängig geworden waren, schlossen sie mit der EWG Assoziierungsabkommen (Jaunde-Abkommen 1963 und 1971 mit den Assoziierten Afrikanischen Staaten und Madagaskar). Seit 2000 bildet das Abkommen von Cotonou (unterzeichnet am 23. 6. 2000) die rechtliche Grundlage der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit zwischen EU und AKP-Staaten. Gegenüber den Vorgängerabkommen (Lomé-Abkommen) enthält es wesentliche Reformen. So wurden z. B. die bisher einseitig von der EU gewährten Zollpräferenzen bis 2008 durch WTO-konforme biregionale Freihandelsabkommen ersetzt. Zudem ist erstmals der Grundsatz verantwortungsvoller Regierungsführung (»good governance«) verankert, sodass bei Verstößen gegen Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit sowie bei Korruption Zusammenarbeit und Finanzhilfen ausgesetzt werden können. Die Laufzeit beträgt 20 Jahre, wobei Revisionen in Fünfjahresabständen vorgesehen sind. Die am 25. 6. 2005 unterzeichnete erste Revision führte u. a. zur Aufnahme weiterer politischer Zielsetzungen (Bekämpfung des Terrorismus, Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen, Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshofs). Der am 1. 7. 2008 in Kraft getretene 10. EEF hatte eine Laufzeit von sechs Jahren (2008–13) und ein Volumen von insgesamt 23,97 Mrd. Euro. Für den 11. EEF (2014–2020) stehen insgesamt 30,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Der deutsche Beitrag beläuft sich auf 20,5 %.

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