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Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft [-fɔ̃-], Abkürzung EAGFL, bis Ende 2006 Bestandteil des Haushalts der EU und wichtiges Instrument zur Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU (Agrarpolitik). Der EAGFL umfasste die zwei Abteilungen »Garantie« und »Ausrichtung«. Aus Ersterer wurden die gemeinsamen Marktorganisationen und alle Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes außerhalb der Ziel-1-Gebiete finanziert. Die Letztere unterstützte Maßnahmen zur Anpassung der Agrarstrukturen und zur Entwicklung des ländlichen Raumes in Regionen mit Entwicklungsrückstand (Ziel-1-Gebiete – ab dem 1. 1. 1994 gehörten dazu die neuen Bundesländer). Ausgenommen waren die Ausgleichszulagen in benachteiligten Gebieten, Vorruhestandsbeihilfen, Agrarumwelt- und forstwirtschaftliche Maßnahmen, die auch in Ziel-1-Gebieten aus dem EAGFL finanziert wurden. Durch Verordnungen aus dem Jahr 2005 wurde der EAGFL 2007 vom Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (Abkürzung ELER) und dem Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (Abkürzung EGFL) abgelöst.

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