Europäische Zentralbank, Abkürzung EZB, zum 1. 6. 1998 gegründete Institution, die zusammen mit den Notenbanken der 28 Mitgliedsländer der EU (nationale Zentralbanken) das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) bildet und seit 1. 1. 1999 (Beginn der dritten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion) für die einheitliche Geld- und Währungspolitik in der Eurozone zuständig ist. Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon (1. 12. 2009) wurde sie zum Organ der Europäischen Union. Die EZB und das ESZB sind nichtsdestoweniger unabhängig.
EZB - Europäische Zentralbank, Frankfurt am Main/Robert Metsch Europäische Zentralbank (EZB)
Gebäudekomplex der Europäischen Zentralbank (EZB) im Frankfurter Stadtteil Ostend mit zwei Türmen und der ehemaligen Großmarkthalle. Die Eröffnung erfolgte am 18.03.2015.
Beschlussorgane: Beschlussorgane der EZB sind der EZB-Rat (Mitglieder des Direktoriums und Präsidenten der nationalen Zentralbanken der Länder der Eurozone), der die Richtlinien für die Geldpolitik erlässt, und das Direktorium (Präsident, Vizepräsident und vier weitere Mitglieder), das die laufenden Geschäfte führt. Der Erweiterte Rat (Präsident und Vizepräsident der EZB sowie die Notenbankpräsidenten aller EU-Staaten) zeichnet für die Berichterstattung über die Konvergenzfortschritte der nicht zur Eurozone gehörenden EU-Staaten und die Erhebung statistischer Daten verantwortlich. Vorläufer der EZB war das Europäische Währungsinstitut.
Ziele und Aufgaben: Vorrangiges Ziel der EZB ist es, die Preisniveaustabilität zu gewährleisten. Unter dieser Prämisse unterstützt sie die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Gemeinschaft. Zu den grundlegenden Aufgaben gehören: Festlegung und Ausführung der Geldpolitik der EWU, Durchführung von Devisengeschäften, Verwaltung der offiziellen Devisenreserven der Mitgliedstaaten und Förderung des reibungslosen Ablaufs der Zahlungssysteme. Die EZB ist neben den nationalen Zentralbanken zur Ausgabe von Banknoten berechtigt. Zum umfangreichen geldpolitischen Instrumentarium der EZB gehören neben verschiedenen Formen von Offenmarktgeschäften (Hauptrefinanzierungs- und längerfristige Refinanzierungsgeschäfte, Feinsteuerungsoperationen wie Devisenswapgeschäfte, Hereinnahme von Termingeldern, Schnelltendergeschäfte, definitive Käufe und Verkäufe sowie strukturelle Operationen durch Emission von Schuldverschreibungen) die Spitzenrefinanzierungs- und die Einlagenfazilität (ständige Fazilitäten), mit denen am Geldmarkt eine Zinsober- und eine Zinsuntergrenze markiert werden kann, sowie die Mindestreservepolitik. – Zudem ist bei der EZB eine zentrale Bankenaufsicht angesiedelt, die am 4. 11. 2014 ihre Arbeit aufgenommen hat. Die gesetzliche Grundlage hierfür wurde 2013 mit dem Single Supervisory Mechanism (SSM; Einheitlicher Bankenaufsichtsmechanismus) geschaffen (Europäische Bankenunion). Ihre vorrangige Aufgabe ist es, die Solidität des europäischen Bankensystems wiederherzustellen sowie die finanzielle Stabilität und Integration zu verbessern.