Encyclopædia Wiki

Die Germanisch-Römischen Kriege bezeichnen eine Reihe von militärischen Konflikten zwischen der Römischen Republik beziehungsweise dem Römischen Reich und verschiedenen germanischen Stämmen. Diese Auseinandersetzungen erstreckten sich über mehrere Jahrhunderte, beginnend im späten 2. Jahrhundert v. Chr. bis zur endgültigen Auflösung des Weströmischen Reiches im 5. Jahrhundert n. Chr. Sie prägten die Beziehungen zwischen Römern und Germanen und hatten tiefgreifende Auswirkungen auf die politische und kulturelle Entwicklung Europas …

MEHR ERFAHREN

Encyclopædia Wiki
Advertisement

Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, Abkürzung EWWU, Wirtschafts- und Währungsunion, Abkürzung WWU, nach dem Maastrichter Vertrag in drei Stufen zu realisierende enge Form der Integration im Rahmen der EU. Eine Währungsunion zeichnet sich allgemein durch eine uneingeschränkte, irreversible Konvertibilität der Währungen, eine vollständige Liberalisierung des Kapitalverkehrs und die Integration der Banken- und Finanzmärkte sowie durch eine Beseitigung der Wechselkursbandbreiten und die unwiderrufliche Fixierung der Wechselkursparitäten aus. Eine Wirtschaftsunion ist umfassender. Grundelement ist ein einheitlicher Markt mit freiem Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr (Europäischer Binnenmarkt). Sie umfasst ferner eine gemeinsame Wettbewerbspolitik und sonstige Maßnahmen zur Stärkung der Marktmechanismen, eine gemeinsame Politik zur Strukturanpassung und Regionalentwicklung und letztlich eine Koordination zentraler wirtschaftspolitischer Bereiche (einschließlich verbindlicher Regeln für die Haushaltspolitik).

Europäische Wirtschafts- und Währungsunion: Umrechnungskurse

Stufen der EWWU: Im Mittelpunkt der ersten Stufe der EWWU (Beginn am 1. 7. 1990) standen die Aufhebung der Kapitalverkehrskontrollen innerhalb der EG sowie eine engere Kooperation in der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten.

Europäische Wirtschafts- und Währungsunion: Konvergenzlage

Zu den wichtigsten Maßnahmen im Rahmen der zweiten Stufe (Beginn am 1. 1. 1994) zählte die Gründung des Europäischen Währungsinstituts (EWI) als Vorläufer der Europäischen Zentralbank (EZB). Das EWI war mit der unmittelbaren technischen und prozeduralen Vorbereitung der Währungsunion befasst, die Verantwortung für die Geldpolitik verblieb in dieser Phase auf nationaler Ebene. Mit Beginn der zweiten Stufe, während der die wirtschaftliche, fiskalische und monetäre Konvergenz der Mitgliedstaaten verstärkt wurde, galt grundsätzlich ein Verbot, öffentliche Defizite durch die nationalen Notenbanken zu finanzieren. Zudem war dem zwingenden Gebot der Autonomie der nationalen Notenbanken zu entsprechen.

Mit dem Eintritt in die dritte Stufe zum 1. 1. 1999 ging die Verantwortung für die gemeinsame Geldpolitik im Währungsraum der neuen Einheitswährung Euro (€) auf das Europäische System der Zentralbanken (ESZB), auch Eurosystem genannt, über. Zuvor, im Mai 1998, hatten die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten auf ihrem Gipfeltreffen in Brüssel zunächst elf Teilnehmerländer (Eurozone) festgelegt; nicht von Anfang an dabei waren Dänemark, Griechenland, Großbritannien und Schweden. Am 1. 6. 1998 erfolgte die offizielle Gründung der EZB, am 31. 12. 1998 die Festlegung der für die unwiderrufliche Fixierung der Wechselkurse der beteiligten Länder notwendigen endgültigen Konversionskurse der nationalen Währungen gegenüber dem Euro und im Januar 1999 die Inbetriebnahme des europäischen Zahlungsverkehrssystems TARGET. Während im Zahlungsverkehr zwischen Banken und Nichtbanken bereits ab 1. 1. 1999 die Landeswährungen durch den Euro ersetzt wurden, erfolgte die Ausgabe von Eurobanknoten und -münzen erst ab 1. 1. 2002. Bis dahin behielten die nationalen Währungen zwar ihre Funktion als gesetzliche Zahlungsmittel, sie fungierten jedoch nur noch als Untereinheiten des Euro. Ab Anfang 1999 gab es deshalb auch keine offiziellen Wechselkurse zwischen den nationalen Währungen des Eurowährungsraumes und gegenüber Drittstaaten mehr. Am 1. 1. 2002 löste der Euro dann endgültig die nationalen Währungen als alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel ab. Die nationalen Zentralbanken sind allerdings auch weiterhin verpflichtet, jederzeit und unentgeltlich altes Geld in Euro umzutauschen. Die Umstellung aller Geldbestände (Guthaben, Schulden), Geldströme (z. B. Einkommen, Mieten) und Preise fand zu den offiziellen Konversionskursen statt (in Deutschland zum Kurs von 1,95583 DM für 1 €). In einzelnen Bereichen kam es dabei zu nicht unerheblichen Preiserhöhungen.

Konvergenzkriterien: Die Teilnahme an der Europäischen Währungsunion (EWU) war – und wird es auch künftig für neue Mitglieder sein – von der Erfüllung der im Maastrichter Vertrag definierten Konvergenzkriterien abhängig:

   Preisniveaustabilität: Die durchschnittliche Inflationsrate darf im Jahr vor der Eintrittsprüfung maximal 1,5 Prozentpunkte über derjenigen der höchstens drei preisstabilsten Länder liegen.
   Die Teilnahme am Wechselkursmechanismus des EWS unter Einhaltung der normalen Bandbreite muss mindestens zwei Jahre betragen; insbesondere darf die Landeswährung in diesem Zeitraum nicht auf Initiative des Beitrittskandidaten abgewertet worden sein.
   Der langfristige Nominalzins darf im Verlauf eines Jahres vor dem Konvergenztest höchstens 2 Prozentpunkte über denjenigen der höchstens drei Länder mit den niedrigsten Inflationsraten liegen.
   Das jährliche Haushaltsdefizit darf 3 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) nicht überschreiten, es sei denn, die Quote ist erheblich und laufend zurückgegangen und liegt in der Nähe des Referenzwertes.
   Der öffentliche Schuldenstand bezogen auf das BIP darf 60 % nicht übersteigen, es sei denn, die Quote ist hinreichend rückläufig und nähert sich dem Referenzwert.

Bereits im September 1996 hatten sich die Finanzminister und Notenbankpräsidenten der EU-Staaten auf einen Stabilitäts- und Wachstumspakt zur Einhaltung der Konvergenzkriterien auch nach Beginn der EWU sowie auf einen neuen, flexibleren Wechselkursmechanismus zwischen dem Euro und den Währungen der Länder, die nicht sofort an der EWU teilnehmen können (EWS II; Europäisches Währungssystem), geeinigt.

Als Vorteile der EWU gelten insbesondere der Wegfall von Wechselkursrisiken sowie währungsbedingter Transaktions- und Kurssicherungskosten, erhöhte Planungssicherheit für Investitionen und der Wegfall wechselkursbedingter Wettbewerbsverzerrungen.

Advertisement