Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung, Abkürzung EWIV, Typ einer juristischen Person des europäischen Rechts, die aufgrund einer Verordnung des Rates der EG vom 31. 7. 1985 mit Wirkung ab dem 1. 7. 1989 gegründet werden kann, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit (z. B. auf den Gebieten Forschung und Entwicklung, Produktion, Vertrieb) zu fördern. Gründungsmitglieder können natürliche und juristische Personen aus EG-Staaten sein, jedoch müssen mindestens zwei von ihnen ihren Sitz in verschiedenen EG-Staaten haben. Die EWIV wird in dem Land, in dem sie ihren Sitz hat, registriert und erlangt dadurch – im Rahmen des jeweiligen nationalen Ausführungsgesetzes (in Deutschland: EWIV-Ausführungsgesetz vom 14. 4. 1988) – Rechtsfähigkeit, ohne allerdings juristische Person zu sein.
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Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
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