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Die Germanisch-Römischen Kriege bezeichnen eine Reihe von militärischen Konflikten zwischen der Römischen Republik beziehungsweise dem Römischen Reich und verschiedenen germanischen Stämmen. Diese Auseinandersetzungen erstreckten sich über mehrere Jahrhunderte, beginnend im späten 2. Jahrhundert v. Chr. bis zur endgültigen Auflösung des Weströmischen Reiches im 5. Jahrhundert n. Chr. Sie prägten die Beziehungen zwischen Römern und Germanen und hatten tiefgreifende Auswirkungen auf die politische und kulturelle Entwicklung Europas …

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Europäische Schulen, englisch European Schools [jʊərəˈpiːən ˈskuːlz], französisch Écoles Européennes [eˈkɔl ørɔpeˈεn], öffentliche Bildungseinrichtungen, die der gemeinsamen Kontrolle der Regierungen der Mitgliedsstaaten der EU unterliegen. Die erste Europäische Schule entstand 1953 in Luxemburg; derzeit (Anfang 2018) gibt es 13 Schulen in sechs Ländern (neben Luxemburg Belgien, Deutschland, Italien, Niederlande und Spanien; die Europäische Schule in Großbritannien wurde im August 2017 geschlossen). Ihre Arbeit erfolgt auf der Grundlage einer gemeinsamen Satzung. Die Europäischen Schulen vereinigen Kinder (und Lehrer) verschiedener Nationalitäten und Sprachen. Sie bieten diesen eine Ausbildung in ihrer Sprache und Kultur unter gleichzeitiger Förderung des Fremdsprachenlernens. Der Unterricht an einer Europäischen Schule umfasst eine fünfjährige Primarstufe und eine siebenjährige Sekundarstufe, die zum europäischen Abitur führt. Das Abiturzeugnis wird in allen Ländern der EU sowie in einer Reihe anderer Länder anerkannt. – Neben den 13 Europäischen Schulen gibt es derzeit (Anfang 2018) auch 13 anerkannte Europäische Schulen. Die Einrichtung dieser Form Europäischer Schulen ist im Zuge einer Reform der Europäischen Schulen, in der diese ihren Lehrplan und das europäische Abitur für nationale Schulen geöffnet haben, ermöglicht worden. Anerkannte Europäischen Schulen bieten ein Unterrichts- und Erziehungsmodell an, das den pädagogischen Anforderungen der Europäischen Schulen entspricht. Über ein Zulassungsabkommen sind sie mit dem System der Europäischen Schulen verbunden. Da sie jedoch nicht dem regierungsübergreifend organisierten Netzwerk der Europäischen Schulen angehören, sondern in den Zuständigkeitsbereich der nationalen Bildungssysteme der Mitgliedstaaten fallen, sind sie außerhalb des rechtlichen, administrativen und finanziellen Rahmens, der für die Europäischen Schulen gilt, angesiedelt.

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