EU-Erweiterung, die, politisches Schlagwort für die Aufnahme und Integration neuer Mitgl. (v. a. mittel- und osteuropäische Staaten) in die EU; erfordert Anpassungsprozesse in den Bewerberstaaten (ab 1998 Beitrittsverhandlungen mit Estland, Polen, Slowenien, der Tschechischen Republik, Ungarn und Zypern, 2000 mit Bulgarien, Lettland, Litauen, Malta, Rumänien und der Slowakischen Republik, seit 1999 Kandidatenstatus für die Türkei), setzt aber auch die Absicherung der »Erweiterungsfähigkeit« der EU voraus. Wichtige Reformvorhaben und Ansätze für die Klärung institutioneller u. a. Probleme beinhalten der Vertrag von Amsterdam (seit 1. 5. 1999 in Kraft), der Vertrag von Nizza (seit 1. 2. 2003 in Kraft) und der Verfassungsentwurf (2003) des Europäischen Konvents. Der EU-Gipfel vom 12./13. 12. 2002 in Kopenhagen beschloss die Aufnahme von 10 Beitrittskandidaten zum 1. 5. 2004 (Mitgliedschaft Bulgariens und Rumäniens auf vorerst 2007 verschoben). Stand 2018: 28 Mitgliedstaaten.
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EU-Erweiterung
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