Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei („Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand“) ist eine römische Juristenweisheit.
Sie soll die menschliche Einflusslosigkeit in beiden Situationen veranschaulichen.[1] In beiden Situationen kann man sein Schicksal nicht in die eigene Hand nehmen, man ist hilflos den Dingen ausgesetzt, wie sie kommen. Sind Rechtsanwälte nicht sicher über den Ausgang eines Gerichtsverfahrens, versuchen sie oft mit Hilfe dieser Juristenweisheit ihrem Mandanten das Prozessrisiko zu schildern. Der Gehalt dieser Juristenweisheit wird von kompetenter Stelle offenbar bestätigt: „Führe möglichst keinen Prozess; der außergerichtliche Vergleich oder das Knobeln erledigt den Streit allemal rascher, billiger und im Zweifel ebenso gerecht wie ein Urteil. Das heißt in allem Ernst: Unter den in der Bundesrepublik obwaltenden Verhältnissen von den Gerichten Gerechtigkeit zu fordern, ist illusionär… .“[2]
Einzelnachweise[]
- ↑ Dennis Nowak, Verdacht auf Berufskrankheit?, 2012, S. 98
- ↑ Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Willi Geiger in einem Beitrag in der Deutschen Richterzeitung, 9/1982, S. 325