Bundesstaat, Staatenverbindung, in der mehrere Staaten so zu einem Gesamtstaat zusammengefasst sind, dass die Gliedstaaten ihre Staatlichkeit behalten, der Gesamtstaat aber über alle Fragen entscheidet, die für die Einheit und den Bestand des Ganzen wesentlich sind; die Gliedstaaten sind an der Willensbildung des Gesamtstaats beteiligt. Beispiele: Deutsches Reich von 1871–1933, Bundesrepublik Deutschland, Österreich, Schweiz, Mexiko, USA. Vom Bundesstaat verschieden ist der Staatenbund, ein loser Zusammenschluss von Staaten zu gemeinsamen politischen Zwecken, z. B. der Deutsche Bund 1815–66. (↑Vereinigtes Europa)
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Bundesstaat
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