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Bundesregierung,

1) Deutschland: zur allgemeinen Leitung des Bundes berufenes kollegiales Bundesorgan. Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Der Bundeskanzler wird vom Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten gewählt und von diesem ernannt. Auf seinen Vorschlag ernennt und entlässt der Bundespräsident die Bundesminister. Der Bundeskanzler leitet die Geschäfte der Bundesregierung und bestimmt die Richtlinien der Politik. Die Befehls- und Kommandogewalt über die Bundeswehr hat der Bundesverteidigungsminister, im Verteidigungsfall der Bundeskanzler. Über grundlegende politische Fragen (besonders Gesetzesvorlagen) beschließt die Bundesregierung in Kabinettssitzungen. Im Rahmen der Regierungsrichtlinien und -beschlüsse leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich eigenverantwortlich. Der Bundestag kann dem Bundeskanzler durch Wahl eines Nachfolgers das Misstrauen aussprechen (konstruktives Misstrauensvotum). Wird der von ihm gestellte Vertrauensantrag vom Bundestag abgelehnt, kann der Bundeskanzler dem Bundespräsidenten die Auflösung des Bundestags vorschlagen.

2) Österreich: kollegiales Regierungsorgan des Bundes.

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