Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union, Europa-Ausschuss, gemäß Artikel 45 GG vom Deutschen Bundestag bestellter Ausschuss, dem Aufgaben im Rahmen der Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschen Bundestag in Angelegenheiten der EU obliegen. Dem Ausschuss sind u. a. Entwürfe von Richtlinien und Verordnungen der EU durch die Bundesregierung zur Information des Bundestages zu übersenden sowie Unterrichtungen des Europäischen Parlaments (Unionsvorlagen) unmittelbar zuzuleiten (§§ 93, 93 a Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages). Der Bundestag kann den Ausschuss ermächtigen, die Mitwirkungsrechte des Bundestages aus Artikel 23 GG bei bestimmten Unionsvorlagen gegenüber der Bundesregierung wahrzunehmen.
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Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union
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