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+ | Erfolgreiche Teilnahme an der Allgemeinen Wachausbildung, an der Sanitätsausbildung „Helfer im Sanitätsdienst“, bestandene Schulschießübungen mit Gewehr (G3/G36 S5) und Pistole (P1/P8 S2) und schließlich die erfolgreiche Teilnahme an der Rekrutenbesichtigung. |
== Weblinks == |
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Aktuelle Version vom 5. November 2015, 14:39 Uhr
Die Anweisung für die Truppenausbildung Nr. 1, Die Allgemeine Grundausbildung (kurz: AnTrA 1) ist eine wichtige Grundlage für das Absolvieren der Allgemeinen Grundausbildung innerhalb der Bundeswehr.
Die AnTrA 1 legt die Ausbildungsinhalte für die Allgemeine Grundausbildung fest. Schwerpunkt ist die allgemeinmilitärische Ausbildung, eine Ausbildung, die von jedem Soldaten/jeder Soldatin zu durchlaufen ist.
Wichtige Inhalte
Erfolgreiche Teilnahme an der Allgemeinen Wachausbildung, an der Sanitätsausbildung „Helfer im Sanitätsdienst“, bestandene Schulschießübungen mit Gewehr (G3/G36 S5) und Pistole (P1/P8 S2) und schließlich die erfolgreiche Teilnahme an der Rekrutenbesichtigung.